So Wo So Wohnt Burgenland

SO WOHNT BURGENLAND GMBH

FRAGEN SIE UNS

Bei einem Wohnprojekt – egal in welcher Größenordnung – tauchen viele Fragen auf.

Aus Erfahrung haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten angeführt.

Ja, Sie können für jedes der hier erwähnten und geplanten Projekte ab sofort unverbindliche Anfragen stellen (Kontaktformular bei jedem Projekt).

Ihr Anfrage und Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Ja, nachdem wir Ihre Anfrage über das Kontaktformular erhalten haben. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, melden wir uns schriftlich bei Ihnen.

Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt …“.

Nach dem Einlangen Ihrer unverbindlichen Anfrage erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den Informationen, welche Dokumente und Nachweise wir von Ihnen benötigen. Nach Prüfung dieser Dokumente und Feststellung Ihrer Förderwürdigkeit erfolgt die Reservierung.

Nach Erhalt Ihrer unverbindlichen Anfrage (über das Kontaktformular bei den Projekten) erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der weiteren Vorgehensweise.

Die Vergabe der Wohnprojekte / die Registrierung für ein Wohnprojekt erfolgt per Vertrag.

Es gelten die Richtlinien zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen, gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 2018 – Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018.

Hier finden Sie die komplette Richtlinie als Download (.pdf)

Richtlinien Sonderförderungen (.pdf)

Ja, es gibt Einkommensgrenzen, diese sind wie folgt:

Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Haushaltseinkommen) beträgt bei einer Haushaltsgröße von
einer Person 48.400 Euro
zwei Personen 82.500 Euro
drei Personen 84.150 Euro
vier Personen 85.800 Euro
fünf Personen und mehr 88.000 Euro

Personen, deren Einkommen zum Zeitpunkt des Einbringens des Ansuchens das Mindesteinkommen nicht erreicht bzw. Personen, die keine Einkommensnachweise erbringen können, haben, um dennoch in den Genuss einer Förderung zu gelangen, zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) beizubringen. Bürgschaften können nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und österreichischen Staatsbürgern übernommen werden.

Das erforderliche Mindesteinkommen ist bei Darlehensübernahme erforderlich und beträgt bei einer Haushaltsgröße von
einer Person 1.100 Euro
zwei Personen 1.518 Euro
drei Personen 1.705Euro
vier Personen 1.870 Euro

Hier finden Sie die komplette Richtlinie als Download (.pdf)

Richtlinien Sonderförderungen (.pdf)

Für die Anmeldung sind die folgenden Dokumente wichtig / unerlässlich:

  • gültiger Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel der letzten 2 Jahre (mind. 2 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in Österreich)
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden erwerbstätigen Personen (mind. 2 Jahre lückenloser Bezug von Einkünften, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzl. Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten oder mind. 5 Jahre Bezug von Einkünften, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen)
  • Einkommenssteuerbescheid aller im Haushalt lebenden erwerbsstätigen Personen aus dem letzten Kalenderjahr
    ggf. Bestätigung AMS (Arbeitslosengeld)
    ggf. Bestätigung Krankenkasse (Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld)
    ggf. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
    u.a. siehe Richtlinie § 7 Einkommen

Hier finden Sie die komplette Richtlinie als Download (.pdf)

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